Alles zu den Kosten der Scheidung – schnell erklärt
Für die Scheidung einer Ehe sind die Familiengerichte zuständig. Deshalb fallen Gerichtsgebühren an.
Das Scheidungsverfahren kann nur durch einen Rechtsanwalt eingeleitet werden. Somit fallen Anwaltsgebühren an.
Beide Gebühren richten sich nach dem „Wert“, den das Verfahren für die Beteiligten haben soll. Dieser bemisst sich nach dem 3-fachen Nettoeinkommen der Eheleute. Für den Versorgungsausgleich erhöht sich dieser Wert nochmals um 10 % für jede Altersversorgung. Bei vermögenden Eheleuten wird noch ein Anteil des Vermögens werterhöhend hinzuaddiert. Damit steht dann der Wert fest.
Aus diesem Wert entnimmt man aus den Gebührentabellen die jeweiligen Anwaltskosten und Gerichtskosten. Mit unserem Scheidungskostenrechner sind die Kosten für das Verfahrens bei Beauftragung eines Anwalts schnell kalkuliert.
Damit dieser Inhalt funktioniert, ist Ihre Zustimmung erforderlich!
Wie finde ich den günstigsten Scheidungsanwalt?
Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet, in gerichtlichen Verfahren mindestens die gesetzlichen Gebühren zu verlangen. Die Scheidung kostet also bei jedem Anwalt gleich viel, solange der Anwalt sich nicht höhere Gebühren in einer gesonderten Vereinbarung zusichern lässt. Niedrigere Gebühren wird Ihnen kein Anwalt schriftlich zusichern.
Suchen Sie lieber nach dem Anwalt Ihres Vertrauens, nicht nach dem günstigsten.
Die Kanzlei Schmidt-Brücken führt die Scheidungsverfahren zu den gesetzlichen Mindestgebühren durch. Sie zahlen keinen Cent mehr, auch nicht für die Vertretung durch einen Fachanwalt.
Manche Anwälte werben damit, dass man den Gegenstandswert bei einer einvernehmlichen Scheidung um bis zu 30 % herabsetzen könnte. Man kann das bei Gericht anregen. Die weit überwiegenden Gerichte folgen solchen Anregungen aber nicht. Deshalb wird Ihnen das auch nicht zugesichert. Also Vorsicht bei solchen Ankündigungen.
Vorsicht ist auch geboten, wenn bei der Kalkulation der Kosten nicht nach der Anzahl der Rentenversicherungen oder nach dem Vermögen gefragt wird. Dadurch kann sich nämlich das Scheidungsverfahren erheblich verteuern und wie gesagt – am Ende werden die Mindestgebühren fällig.
Wie können sich die Scheidungskosten erhöhen?
Beauftragen beide Eheleute einen Anwalt, erhöhen sich die Kosten um die Gebühren eines weiteren Anwalts. Jeder Ehegatte trägt die Kosten seines Anwalts grundsätzlich selbst. Die Gerichtskosten tragen beide grundsätzlich je zur Hälfte.
Anders kann die Kostenverteilung aussehen, wenn die Eheleute sich im Scheidungsverfahren über weitere Angelegenheiten streiten. Dann steigen auch die Anwalts- und Gerichtskosten. Die Kanzlei Schmidt-Brücken errechnet Ihnen von Anfang an die Kostenrisiken, damit Sie nie den Überblick verlieren.
Scheidung Online
persönlich und papierlos
Wie können sich die Scheidungskosten erhöhen?
Beauftragen beide Eheleute einen Anwalt, erhöhen sich die Kosten um die Gebühren eines weiteren Anwalts. Jeder Ehegatte trägt die Kosten seines Anwalts grundsätzlich selbst. Die Gerichtskosten tragen beide grundsätzlich je zur Hälfte.
Anders kann die Kostenverteilung aussehen, wenn die Eheleute sich im Scheidungsverfahren über weitere Angelegenheiten streiten. Dann steigen auch die Anwalts- und Gerichtskosten. Die Kanzlei Schmidt-Brücken errechnet Ihnen von Anfang an die Kostenrisiken, damit Sie nie den Überblick verlieren.
Wie kann man die Kosten der Scheidung reduzieren?
Wenn die Eheleute alle Streitigkeiten beigelegt haben, reicht es, wenn nur einer von beiden im Gerichtsverfahren anwaltlich vertreten ist. Der andere kann das Verfahren über sich ergehen lassen und braucht keinen Anwalt, solange er nicht eingreifen und eigene Anträge stellen möchte. Das ist die sogenannte Scheidung mit nur einem Anwalt, der aber nicht die Interessen beider Eheleute vertreten darf.
Das Scheidungsverfahren wird teurer, wenn die Eheleute sich über die Folgen der Trennung und Scheidung streiten und den Streit gerichtlich geklärt haben wollen. Für jeden Streit wird dann ebenfalls der Wert ermittelt, den dieser Streit für die Beteiligten hat. Aus dem dann höheren Wert ergeben sich dann auch höhere Kosten.
Wenn die Eheleute viele kleine Rentenverträge haben, erhöht sich der Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren für jedes noch so kleine Anrecht um 10 %. Das gilt auch dann, wenn das Anrecht wegen Geringwertigkeit vom Gericht gar nicht ausgeglichen wird. Hier kann eine Vereinbarung der Eheleute zum Versorgungsausgleich Kosten sparen.
Bei Gütertrennung gilt, dass sich der Wert des Scheidungsverfahrens nicht wegen des Vermögens erhöht. Auch hier kann man unter Umständen durch eine Vereinbarung Kosten einsparen.
Verzichten die Eheleute auf Rechtsmittel gegen das Scheidungsurteil, reduzieren sich die Gerichtskosten. Wenn beide Beteiligten ohnehin anwaltlich vertreten sind, ist das möglich und spart Gerichtskosten. Ist nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten, wird oft ein 2. Anwalt für den Rechtsmittelverzicht herbeigerufen. Dieser sogenannte „Fluranwalt“ erwirbt auch einen Gebührenanspruch, so dass man kalkulieren muss, ob man durch den Rechtsmittelverzicht auch Kosten spart. Ein Rechtsmittelverzicht kann aber gravierende Folgen auslösen.
Die wesentliche Ersparnis im Zuge der Scheidung liegt in der sachgerechten Interessenvertretung. Durch klare Positionierung und Bewertung der Rechtslage können überflüssige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden werden. Durch rechtzeitige Beratung sollte der günstigste und sachgerechteste Weg gefunden werden. Und schließlich müssen auch wirtschaftliche Aspekte außerhalb des Familienrechts ebenso perfekt gelöst werden, beispielsweise steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen oder bei der Auflösung gemeinsamer Vermögen einerseits und Schulden andererseits.
Onlinescheidung mit der Kanzlei Schmidt-Brücken
Online kann vieles zeitsparend erledigt werden, auch die Vorbereitung der Scheidung. Ihr Team der Kanzlei Schmidt Brücken ist technisch und organisatorisch bestens vorbereitet. Selbstverständlich arbeiten wir online, wenn Sie das wünschen - schnell, diskret und bundesweit.
Online bedeutet bei uns papierlos, nicht unpersönlich!
Die Gerichtsentscheidung online beantragen und ins Postfach liefern lassen – das geht allerdings nicht. Noch immer müssen die Eheleute persönlich vom Gericht angehört werden. Auch müssen einige Dokumente beigebracht werden.
Was wir für Sie übernehmen können, das nehmen wir Ihnen ab. Regelmäßig können die erforderlichen Daten für das Scheidungsverfahrens online ausgetauscht werden. Für den sicheren Datentransfer können Sie nach Auftragserteilung auch unsere webAkte nutzen. Notwendige Urkunden können Sie per Post schicken oder wir holen diese für sie bei den Behörden ein, z.B. wenn der Ehegatte die Papiere nicht herausgeben will. Wenn ein auswärtiges Gericht zuständig ist, sorgen wir für Sie für einen zuverlässigen Anwalt vor Ort.
Ganz wichtig: Rechtsanwalt und Fachanwalt Holger Schmidt-Brücken wird jedes Verfahren persönlich oder telefonisch mit Ihnen besprechen, damit bei der online-Scheidung nichts übersehen wird. Auch wenn Sie während des Verfahrens Fragen haben, steht Ihnen der Experte für Familienrecht in der Kanzlei Schmidt-Brücken stets zur Verfügung, online oder persönlich.
Die Onlinescheidung ist papierlos, jedoch nicht unpersönlich. Bitte füllen Sie dieses Formular aus, um sofort Ihre Scheidung einzureichen. Schneller und bequemer geht es kaum. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen Verbindung.